AKM Gebühr Berechnung

 

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Auf dem Bild ist das Logo der AKM austro mechana Genossenschaft zu sehen.

Was sind AKM Gebühren? 

AKM Gebühren sind Gebühren, die von der österreichischen Autorrechtsgesellschaft AKM, früher Austro-Mechana, erhoben werden, um die Rechte der Urheber und Komponisten an ihren Werken zu schützen und zu bezahlen.

Der Begriff „AKM“ steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger und in der Regel ist es erforderlich, dass du eine AKM-Gebühr zahlst, wenn du Musik öffentlich aufführst, überträgst oder veröffentlichst, die von einem Komponisten, Textdichter oder Verlag stammt, der Mitglied der AKM ist. Dies kann in Form von Radio- oder Fernsehsendungen, öffentlichen Auftritten, Musikdownloads oder Musikstreaming sein.

Wann muss ich (nicht) AKM Gebühren bezahlen?

Wenn du eine private Party oder nicht öffentliche Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Vereinsfeiern planst, brauchst du dir keine Gedanken über AKM Gebühren machen – dies muss erst bei öffentlichen Events berücksichtigt werden. Aufführungen im Sinne des Urheberrechts, für die ein Beitrag entrichtet werden muss, sind aber nicht nur Konzerte und andere Veranstaltungen mit Musik wie Stadtfeste, Zeltfeste, Frühschoppen, Bälle oder Partys, sondern darunter fällt auch der Einsatz von Musik in Geschäften, Supermärkten, Bars, Restaurants, Hotels, Fitnessstudios, Friseursalons und so weiter, sei es in Form von Hintergrundbeschallung, Telefonwartemusik, oder Ähnlichem.

Man unterscheidet hierbei grundsätzlich zwischen Einzelveranstaltungen, wie einem Konzert oder Ball und wiederkehrenden Dauerveranstaltungen. Zu den Dauerveranstaltungen zählt unter anderem auch der Einsatz von Radios und Fernsehern, beziehungsweise das Abspielen von CDs, DVDs oder MP3s in Lokalen. Dies betrifft daher fast alle Gastronomiebetriebe (zum Beispiel Cafés oder Restaurants), sehr viele Verkaufsräumlichkeiten (zum Beispiel Supermärkte oder Kaufhäuser) und Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel Friseure oder Arztpraxen), die in ihren Räumlichkeiten Musik einsetzen.

Wer muss den Betrag bezahlen?

Der Beitrag ist immer vom Veranstalter (beziehungsweise Lokalbetreiber) zu entrichten. Dieser ist auch verantwortlich für die frühzeitige Anmeldung bei der AKM. Die Entrichtung des Beitrag ist unabhängig davon, ob die Künstler eine Gage erhalten haben oder ob die Veranstaltung bei freiem Eintritt stattfindet. Bei freiem Eintritt gibt es zwar Ausnahmen (zum Beispiel wohltätige Zwecke), aber die Veranstaltung muss trotzdem angemeldet werden und die AKM prüft dann ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme erfüllt werden. Der Beitrag ist auch zu entrichten wenn eine Veranstaltung ein Defizit war.

Wie und wann muss ich eine Veranstaltung bei AKM anmelden?

Die Anmeldung einer Veranstaltung muss bis 3 Tage vor der Veranstaltung bei der zuständigen Geschäftsstelle erfolgen und kann Online oder mittels Formular durchgeführt werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Eine pauschale Info über die Höhe des Beitrags ist leider kaum möglich, da es viele unterschiedliche Tarife und Abrechnungsmodelle gibt, die je nach Art der Nutzung zur Anwendung kommen.

Abrechnungsmodelle unterscheiden sich bspw. durch Musiknutzung bei EINZELVERANSTALTUNGEN, in der GASTRONOMIE und im HANDEL.

Nähere Informationen findest du auf den unten verlinkten Websites.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt eine gesetzliche Ausnahmebestimmung die besagt, dass kein Entgelt zu entrichten ist, wenn mit der Veranstaltung weder ein unmittelbarer, noch mittelbarer Erwerbszweck verfolgt wird und alle Mitwirkenden keine Bezahlung erhalten (auch nicht in Form von Aufenthaltsvergütungen, Reisekostenzuschüssen oder Ähnlichem).

Ein Erwerbszweck wäre zum Beispiel schon mit dem Verkauf von Getränken oder Speisen gegeben, auch mit Werbe- oder Marketing-Events wird eine Erwerbszweck verfolgt. Die Veranstaltung ist im Ausnahmefall trotzdem anzumelden und die AKM prüft dann, ob alle Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelung erfüllt werden. Eine Ausnahme besteht ebenso wenn der Ertrag ausschließlich wohltätigen Zwecken zufließt und wenn alle Mitwirkenden auf eine Bezahlung (wie oben genannt) verzichten. Auch hier ist die Veranstaltung anzumelden und die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung wird von der AKM geprüft. Wie oberhalb bereits erwähnt besteht auch keine Beitragspflicht für Feiern im privaten Rahmen sowie für Hochzeiten.

Weiterführende Links.

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